GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KOMMISSIONSVERKAUF
Der kommissionsweise Verkauf stellt eine Serviceleistung der österreichischen Bundestheater dar und soll Kunden, die bereits Karten für die österreichischen Bundestheater gekauft haben aber z.B. aus gesundheitlichen Gründen die Vorstellung nicht besuchen können, die Möglichkeit bieten, Ihre Karten im Internet bzw. teilweise an den Bundestheaterkassenzum Wiederverkauf anzubieten.
1.Die Wiener Staatsoper und das Burgtheater übernehmen von Kunden Karten für Vorstellungen, die noch nicht stattgefunden habenzumkommissionsweisen Verkauf, wenn die Karten vom Kunden über das Internet (www.wiener-‐staatsoper.at, www.burgtheater.at, www.culturall.com) gekauft und die Karten noch nicht gedruckt wurden.
2.Die Wiener Staatsoper übernimmt Karten für Vorstellungen, die noch nicht stattgefunden haben überdies zum kommissionsweisen Verkauf, wenn a) die Karten über das Bestellbüro der Wiener Staatsoper bezogenund diese Karten noch nicht ausgedruckt wurden bzw.b) Karten der Wiener Staatsoper bei den Bundestheaterngekauft wurden und die Originalkarten an den Bundestheaterkassen abgegeben werdenund es sich nicht um gewerbliche Wiederverkäufer handelt.
3. Culturall Handelsges.m.b.h. übernimmt von Kunden Karten für Vorstellungen der Volksoper Wien, die noch nicht stattgefunden haben zum kommissionsweisen Verkauf, wenn die Karten vom Kunden über das Internet (www.volksoper.at, www.culturall.com) gekauft und die Karten noch nicht gedruckt wurden.
4. Alle gemäß Punkt 1 bis 2 in Kommission zu gebende Karten können auf www.culturall.at zum Wiederverkauf angebotenwerden. Bitte beachten Sie, dass die Kommissionskarten daher auch nur angezeigt werden, wenn der Einstieg über www.culturall.com erfolgt!
5.Ausschließlich Karten der Wiener Staatsoper gemäß Punkt 1 und 2 werden überdies auch an den Bundestheaterkassen zum Wiederverkauf angeboten.
6.Im Folgenden wird ein Kunde, der Karten zum kommissionsweisen Verkauf anbietet, Verkäufer und ein Kunde, der kommissionsweise verkaufte Karten kauft, Käufer genannt. Unter Kaufpreis wird der Preis verstanden, den der Verkäufer für die Karte bei den Bundestheatern ursprünglich bezahlt hat, Normalpreis ist der ursprüngliche nicht ermäßigte Kaufpreis, der auf der Karte des Käufers aufgedruckt ist. Verkaufspreis ist der Preis, den der Käufer der Kommissionskarte bezahlen muss. Rückerstattungspreis ist der Betrag, den der Verkäufer der Karte im Falle eines Verkaufs der Karte erhält. Aufpreis ist der Aufschlag, der für den Kauf von Kommissionskarten vom Käufer verlangt wird.
6.Wiener Staatsoper:Der Aufpreis für den Kauf von Kommissionkarten beträgt grundsätzlich 6% vom Normalpreis, mindestens jedoch 2 Euro.Der Käufer kann den Verkaufspreis für Karten der Wiener Staatsoper jedoch in einem gewissen Rahmen selbst festlegen: Der Rückerstattungspreis darf in der Wiener Staatsoper nicht nicht höher als das 1,2 fache des Kaufpreises sein. Übersteigt der Rückerstattungspreis den Kaufpreis, so beträgt der Aufpreis neben den 6% des Normalpreises zusätzlich 30% des Teiles des Kaufpreises, der den Normalpreis übersteigt; niedriger als der Kaufpreis der Karte darf der Rückerstattungspreis nur festgesetzt werden, wenn es in der entsprechenden Kategorie/Preisgruppe keine Karten mehr gibt.
7.Burgtheater:Der Aufpreis für den Kauf von Kommissionkarten beträgt immer 6% vom Normalpreis .
8- Volksoper: Der Aufpreis für den Kauf von Kommissionkarten beträgt immer 6% vom Normalpreis, jedoch muss der Verkaufspreis immer dem Normalpreis entsprechen.
9. Beträgt der Aufpreis von 6% jedoch weniger als 2 Euro, so ist die Differenz vom Verkäufer zu tragen, entsprechend vermindert sich der Rückerstattungspreis. Der Rückerstattungspreis für Karten des Burgtheaters darf nicht höher als der Kaufpreis sein.
10.Sämtliche Beträge sind Bruttobeträge und beinhalten die Umsatzsteuer.
11.Die oben beschriebenen Regeln gelten sinngemäß auch für den Kommissionsverkauf von ermäßigten Karten. Diese können vom Verkäufer nur zum Kaufpreis zzgl. allfälligem Aufpreis veräußert werden, der Verkaufspreis wiederum setzt sich aus Normalpreis zzgl. Aufpreis zusammen.
12.Mit der Abwicklung des Verkaufs sind jeweils im Namen und auf Rechnung der Bühnengesellschaft an den Bundestheaterkassen die ART for ART Theaterservice GmbH (im Folgenden TSG) und im Internet sowie mit der Rückerstattung des Kaufpreises die Culturall Handelsges.m.b.H.(im Folgenden CULTURALL) beauftragt.
13.CULTURALL bestätigt für die Bundestheater dem Verkäufer die Annahme des Verkaufsauftrags per sofortiger Sichtbarkeit im Web‐Angebot. Für Karten der Wiener Staatsoper, die an den Bundestheaterkassen in Kommission gegeben werden, wird dem Verkäufer eine schriftliche Bestätigung ausgefolgt.
14.Vom erfolgten Verkauf wird der Verkäufer mit E-Mail informiert. Wurden die Karten an der Theaterkasse in Kommission gestellt, so erfolgt die Verständigung per E-Mail nur, wenn eine E-Mail‐Adresse zu diesem Zweck vom Verkäufer bekannt gegeben wurde.
15.Der Käufer leistet die Zahlung für die Bundestheater im Internet an CULTURALL bzw. an der Theaterkasse an die TSG. Nach Zahlungseingang wird unter Abzug des Aufpreises für den kommissionsweisen Verkauf eine Gutschrift ausgestellt und der sich daraus ergebenden Betrag wird von Culturall binnen 4 Wochen an den Verkäufer überwiesen. Bei Abonnementkarten erfolgt die Füberweisung der Gutschrift erst nachdem das Abonnement vollstaündig bezahlt wurde.
16.Im Falle einer Abänderung/Absage erhält der Käufer den auf der Karte aufgedruckten Normalpreis refundiert, nicht aber den Aufpreis.
17.Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Alle Erklärungen der Bundestheater bzw. Culturall an den Kunden gelten als zugegangen, wenn sie dem Kunden an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift bzw. E‐Mailadresse gesendet worden sind und der Kunde eine Änderung seiner Anschrift bzw. E‐Mailadresse nicht bekannt gegeben hat. Gibt der Kunde seine Kontaktdaten unrichtig an oder teilt er Änderungen nicht unverzüglich mit, hat er den sich daraus ergebenden Schaden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
18.Die Bundestheater bzw. Culturall sind berechtigt, Kunden jederzeit vom Kommissionsverkauf auszuschließen; insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass der Kommissionsverkauf vom Verkäufer gewerbsmäßig ausgeübt wird.
19.Auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und den Bundestheatern findet österreichisches materielles Recht, UN-‐Kaufrecht ausgenommen, Anwendung.
20.Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Wiener Staatsopern GmbH bzw. der Burgtheater GmbH respektive Culturall und dem Kunden gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. der Abgabe oder Erteilung eines Verkaufsauftrags durch den Kunden gültigen Fassung.
21.Zuständig für alle Streitigkeiten ist das Handelsgericht Wien bzw. bis zu dem in §49 Abs. 1 JN genannten Betrag das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (gilt nicht für Verbraucher).
22.Aus technischen Gründen ist bis auf weiteres im Moment EPS als Zahlart beim Kauf von Kommissionskarten nicht zugelassen.